KfW Förderbank: Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen
Die KfW hat diverse Änderungen in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen beschlossen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Wohneigentumsprogramm (124)
Der maximale Förderbetrag in diesem Programm sinkt auf 50.000 Euro. Dafür entfällt der bisher gültige maximale Finanzierungsanteil von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die neuen Programmbedingungen gelten für Anträge, die ab 1. Januar 2012 bei der KfW eingehen.
Wohnraum Modernisieren (141)
Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ entfällt zukünftig. Allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können mit dem Ende dieses Programms nicht mehr finanziert werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden zukünftig ausschließlich über das Programm „Energieeffizient sanieren“ abgewickelt. Anträge für „Wohnraum Modernisieren“ können von den durchleitenden Banken noch bis zum 16. Dezember 2011 bei der KfW eingereicht werden.
Altersgerecht Umbauen (155)
Für dieses Programm sind aktuell im Haushaltsentwurf der Bundesregierung keine Mittel vorgesehen. Deshalb bittet die KfW, Anträge für dieses Programm bis zum 16. Dezember von der durchleitenden Bank vorlegen zu lassen.
Monatliche Abrechnung
Für alle ab dem 1. Januar 2012 zugesagten Darlehen gilt zukünftig eine monatlicher Einzug der Darlehen. Bisher wurde quartalsweise abgerechnet.
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